Home

Verein

Inszenierungen

Medien

Tickets

Kontakt

Impressum

Datenschutz

Mitgliedsantrag mit Beitragsordnung
  • 12_1m.jpg
  • 10_4m.jpg
  • 2_8m.jpg
  • 4_5m.jpg
  • 10_8m.jpg
  • 5_3m.jpg
  • 14_07m.jpg
  • 18_12m.jpg
  • 6_5m.jpg
  • 0_6m.jpg
  • 15_01m.jpg
  • 18_17m.jpg
  • 18_13m.jpg
  • 2_9m.jpg
  • 3_0m.jpg
  • 0_9m.jpg
  • 17_8m.jpg
  • 18_09m.jpg
  • 3_8m.jpg
  • 16_09m.jpg
  • 9_9m.jpg
  • 17_5m.jpg
  • 14_06m.jpg
  • 8_2m.jpg
  • 18_16m.jpg
  • 8_1m.jpg
  • 4_3m.jpg
  • 8_3m.jpg
  • 16_06m.jpg
  • 17_4m.jpg

Hier können sie den Mitgliedsantrag downloaden

 

Beitragsordnung 

1. Art der Mitgliedschaft

Unbefristete Mitgliedschaft

Diese Mitgliedschaft gilt bis auf Widerruf. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres in schriftlicher Form möglich.

Befristete Mitgliedschaft (1 Kalenderjahr)

Diese Mitgliedschaft steht für Mitwirkende zur Verfügung die nur für die Dauer einer Produktion eine Mitgliedschaft eingehen möchten. Diese Mitgliedschaft gilt nur für ein Kalenderjahr und erlischt automatisch. Sie kann ein Mal (für ein Jahr) verlängert werden. Bei der zweiten Verlängerung geht sie automatisch in eine unbefristete Mitgliedschaft über.

Alle Mitwirkenden einer Produktion müssen Mitglied der Schwabenbühne Roth- und Illertal e.V. sein.

 

2. Kosten der Mitgliedschaft

Unbefristete Mitgliedschaft

  • Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: 50,-- €
  • Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 50,-- €

Befristete Mitgliedschaft

  • Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: 50,-- €
  • Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 50,-- €

 

3. Sonstiges

  • Die Mitglieder haben die Möglichkeit, den Jahresbeitrag zu reduzieren, indem Sie Arbeitsstunden ableisten. Es werden pro Arbeitsstunde 5,- € abgezogen – maximal ist eine Reduktion um 25,- € möglich. Als Arbeitsstunde zählt: Jede Stunde Arbeit auf dem Gelände, z.B. Geländebau, Bühnenbau, Tribüne kehren, …. Einmal Helfen im VH wird mit 2,5 Stunden angerechnet.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, Adress- und Kontodatenänderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  • Rückbuchungskosten aufgrund falscher Kontodaten gehen zu Lasten des Mitglieds.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird zum Jahresende eingezogen.
  • Die Mithilfe bei Gelände- und Bühnenbau ist für die an den aktuellen Produktionen beteiligten Mitglieder obligatorisch.